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Unter dieser Abfallart verstehen wir Althölzer, die zum Beispiel im privaten und ebenso gewerblichen Bereich anfallen. Auch Althölzer aus dem Baubereich werden von uns dieser Abfallgruppe zugesprochen. Bei dem Altholz wird heute zwischen zwei Abfallsorten unterschieden. Bei diesen handelt es sich um AI und AIV.
Wir weisen dabei darauf hin, dass Fensterholz nicht zu dem Altholz gehört und somit gesondert entsorgt werden muss. Hierzu beraten Sie unsere Mitarbeiter gern. Zum Altholz gehören sowohl behandelte als auch unbehandelte Hölzer.
Während Holzmöbel und Vollhölzer dem unbehandelten Altholz zugesprochen werden müssen, gehören Fensterholz, sowie Dach und Konstruktionshölzer zu den behandelten Hölzern. Damit Sie sich ein langes Suchen ersparen, haben wir für Sie die einzelnen Althölzer kurz und knapp zusammengefasst.
Folgendes Altholz gehört zu den unbehandelten Hölzern:
Folgendes Altholz muss hingegen den behandelten Hölzern zugesprochen werden:
Bei behandelten Hölzern kommen überwiegend unterschiedliche Stoffe zum Einsatz. Aus diesem Grund ist es möglich, dass bei der Entsorgung dieses Altholzes auf verschiedene Besonderheiten geachtet werden muss. Um eine reibungslose und schnelle Entsorgung garantieren zu können, möchten wir Sie bitten Fragen dazu bereits bei der Auftragserteilung abzusprechen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen an dieser Stelle gern mit den entsprechenden Alternativen weiter. Zudem vermeiden Sie dadurch unnötige Kostenpositionen und wir können Ihnen als Kunden einen problemlosen Ablauf garantieren.