Abfallarten >>> Asbest

Abfall: Asbest

In den letzten Jahren kam es in Hinblick auf die Entsorgung von Asbest immer wieder zu neuen Richtlinien und Anforderungen, die Beachtung finden müssen. Die KATI GmbH garantiert bei der Entsorgung von Asbest die Einhaltung der geltenden Richtlinien, sodass Sie sich vollkommen entspannt auf einen starken Partner verlassen können.

Obwohl Asbest insbesondere in der Vergangenheit eine wichtige Rolle spielte, wissen viele Menschen bis heute nicht genau, was sich dahinter verbirgt. Grund genug diesem Material einmal näher auf den Zahn zu fühlen. Bei Asbest handelt es sich um ein Material, das natürlich vorkommt. Es wurde einst im Tagebau abgebaut und fand bei verschiedensten Baumaßnahmen Anwendung. Asbest liegt immer in feinen kristallinen Nadeln vor. Diese Nadeln können sich hinsichtlich ihrer Länge weiter aufspalten und erreichen dadurch eine minimale Größe. Durch diese Größe besteht die Gefahr, dass die kleinen Fasern in die Atmungsorgane aufgenommen werden. Sie sind Bestandteil des nicht sichtbaren Feinstaubes und dringen dadurch nahezu unbemerkt in die Atmungsorgane von Lebewesen. Einmal eingedrungen können die Asbest-Nadeln bis zum Lungengewebe vordringen und bei diesem erheblichen Schaden anrichten.

Aus genau diesem Grund muss bei der Entsorgung von Asbest darauf geachtet werden, dass die Abfälle, die dieses Material beinhalten, so verpackt und transportiert werden, dass keinerlei Faserfreisetzung erfolgen kann. Desweiteren muss bei der Entsorgung von Asbest auf spezielle Schutzausrüstung zurückgegriffen werden. Alle Asbestabfälle müssen immer gesondert entsorgt werden und dürfen nicht mit anderen Abfallarten vermischt sein.

Bis heute treten Asbestprodukte in verschiedensten Ausführungen aus und sind dabei in der Regel fest gebunden. Typisch ist dabei die Fassadenverkleidung, die aus Asbest besteht. Aber auch Blumenkästen und die verschiedensten Heizkörperverkleidungen können dieses Material beinhalten. Zudem tritt Asbest oftmals bei alten Rohren, Welleternitplatten, Sanitärwänden und Lüftungskanälen auf. Auch Asbestzement und bestimmte Bodenfließen sind fest gebundene Asbesterzeugnisse, die unter bestimmten Regeln entsorgt werden müssen. Häufig findet man diese Asbesterzeugnisse in alten Gebäuden.