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Ausschließlich verschiedenste mineralische Materialien werden zu dem Bauschutt als Abfallart gezählt. Dabei wird bei diesem zwischen recyclingfähigem und nicht recyclingfähigem Bauschutt unterschieden.
Zu dem Bauschutt, der recyclingfähig ist, gehören verschiedene mineralische Materialien wie Ziegel und reiner Betonabbruch. Aber auch Putz und die verschiedensten Mörtel- und Putzreste müssen dieser Abfallart zugesprochen werden. Mauerwerk, Naturstein und Straßenaufbruch sind ebenso recyclingfähiger Bauschutt.
Hingegen sind Ofen- und Schornsteinschutt nicht recyclingfähig und müssen demnach wie Gips, Yton und Fliesen Bauschutt zugesprochen werden, der nicht recycelt werden kann. Gleiches gilt für Keramik Abfälle wie zum Beispiel Wasch- und WC-Becken und HWL-Platten.
Bitte beachten Sie bei der Entsorgung, dass Bauschutt und Baumischschutt voneinander getrennt werden müssen. Somit ist die Entsorgung beider Abfälle in einem gemeinsamen Container nicht möglich. Desweiteren dürfen in einem Schuttcontainer keinerlei Störstoffe entsorgt werden.
Wir weisen zudem darauf hin, dass in diesen Containern nur Böden und Bauschutt entsorgt werden kann, der nicht kontaminiert ist und zugleich keinerlei Gerüche von leichtflüssigen Stoffen aufweist. Zudem darf dieser Abfall nicht von einer Fläche stammen, die altlastenverdächtigt ist. Sollten Sie hinsichtlich der richtigen Entsorgung Fragen haben, können Sie sich gern an einen unserer Berater wenden. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung werden wir gemeinsam mit Ihnen sicherlich die richtige Lösung für Ihre Entsorgung finden.
Auch bei verschiedenen Abfallarten greifen wir Ihnen bei der Planung und ebenso bei der Durchführung der Entsorgung helfend unter die Arme und versuchen das bestmögliche Angebot für Sie zu erstellen.